Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes bremst den Kostenanstieg und steuert den planvollen Ausbau erneuerbarer Energien

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Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist ein zentraler Baustein zum Gelingen der Energiewende. Mit dem Übergang von der festen Einspeisevergütung zu Ausschreibungen leiten wir die nächste Etappe für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende ein. Bis zum Jahre 2025 werden wir auf diesem Weg den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von heute 33 Prozent auf 45 Prozent steigern. Dabei hilft das System der Ausschreibungen dabei, für mehr Kosteneffizienz und eine bessere Abstimmung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Netze zu sorgen.

In Zukunft geht der Ausbau der Erneuerbarer Energien Hand in Hand mit dem Ausbau der Stromnetze. Denn Strom zu produzieren, der nicht beim Kunden ankommt, verursacht vor allem eines: Sinnlose Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig tragen Ausschreibungsverfahren zur besseren Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren bei. Gleichzeitig sorgen sinnvolle Ausbaukorridore für eine nachhaltige Förderung Erneuerbarer Energien. Ein wichtiger Erfolg ist zudem, dass wir eine Regelung durchgesetzt haben, die Bürger-Energie-Genossenschaften besser stellt als große Unternehmen. Sie müssen für ihre Teilnahme an den Ausschreibungen keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen und sparen sich damit die hohen Vorlaufkosten.

Mit der Reform des EEG und anderer energiepolitischer Gesetze haben wir in den zurückliegenden Monaten ein hochkomplexes, für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes enorm wichtiges Mammutprojekt zu einem erfolgreichen Ende geführt. Ich finde, angesichts der Vielzahl von Einzelinteressen ist das eine Leistung, auf die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stolz sein können.

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