Zugang zu Cannabisarzneimitteln für Schwerkranke erleichtert
Das Gesetz stellt die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von weiteren Arzneimitteln auf Cannabisbasis wie z.B. getrockneten Cannabisblüten (Medizinalhanf) her. Auf diese Weise soll für nachweislich schwerwiegend und chronisch erkrankte Patienten bei fehlenden Therapiealternativen ein kontrollierter Zugang gewährleistet werden. Ebenso sieht der Gesetzentwurf Änderungen am SGB V vor, damit zukünftig für diese Cannabisprodukte die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung besteht.
Die Zahl der Anträge für eine Ausnahmeerlaubnis nahm über die letzten 5 Jahre stetig zu – von 60 Anträgen im Jahr 2011 bis zu 434 Anträgen in 2015. Dabei reichen die Anwendungsmöglichkeiten von der Schmerztherapie bis hin zum Tourette-Syndrom oder Epilepsie.
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