Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen weiterentwickeln

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Kinder sollen in der Schule auch ein ausgewogenes Ernährungsverhalten und einen Bezug zu Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung aufbauen können. Um dies zu unterstützen hat der Bundestag diese Woche in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung von EU-Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch beraten.

 

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11. Mai 2016 beschlossen, das bisherige Schulobst- und -Gemüseprogramm sowie das Schulmilchprogramm zu einem neuen Schulprogramm zusammenzufassen. Auf nationaler Ebene waren die Programme bislang getrennt im Schulobstgesetz und der Schulmilch-Durchführungsverordnung geregelt. Die Aufhebung dieser Regelungen und Neuregelung dieses Bereiches im geplanten Gesetz schafft die nationalen Voraussetzungen zur Durchführung.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwei bereits existierende EU-Schulprogramme zusammengelegt werden: Das Schulfruchtprogramm soll gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten bei jungen Schülern unterstützen und wird in Deutschland von mittlerweile 9 Bundesländern an Schulen angeboten. Das EU-Schulmilchprogramm fördert eine Milchabgabe an Kita- und Schulkinder und wird von 14 Bundesländern angenommen.

 

Insgesamt investiert die EU rund 250 Millionen Euro für Schulernährungsprogramme in allen Mitgliedstaaten. Zum Schuljahr 2017/18 stehen für Deutschland mindestens 29 Millionen Euro aus Brüssel bereit.

 

Hier der Gesetzentwurf dazu.