Dritte Stufe der Pflegereform beschlossen
In den ersten beiden Gesetzen zur Stärkung der Pflege wurden bereits die Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Familien ausgeweitet und das neue Verfahren zur Begutachtung mit neuem Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Mit dem dritten Gesetz zur Stärkung der Pflege wird die Pflegeberatung in den Kommunen verbessert und besserer Schutz gegen betrügerische Pflegedienste gewährleistet.
Kommunen erhalten das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte zu errichten. In 60 Kreisen und kreisfreien Städten werden für fünf Jahre Beratungsstellen als Modellprojekte eingerichtet. Zur Vorsorge gegen Betrugsfälle soll die häusliche Pflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält dazu ein systematisches Prüfrecht.
Das dritte Pflegestärkungsgesetz finden Sie hier.