Verdopplung des kommunalen Investitionsprogramms zur Sanierung von Schulen
Die SPD erreichte in ihren Verhandlungen mit dem Koalitionspartner, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern aufgebrochen wird. Endlich wird es möglich sein, dass auch der Bund Gelder investieren darf, um Schulen und andere kommunale Bildungseinrichtungen zu sanieren. Der jetzt beschlossene Nachtragshaushalt 2016 garantiert, dass das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ um 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt 7 Milliarden Euro verdoppelt wird. Das ist ein erster großer Schritt, aber wir wollen weiter gehen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher, dass jetzt auch über die Verwendung der Haushaltsüberschüsse entschieden wird. Die Schuldenquote Deutschlands sinkt seit Jahren. Statt in die Schuldentilgung oder in kurzfristige Steuersenkungen sollten die 6,2 Mrd. Euro deswegen für moderne Schulen und Berufsschulen, schnelles Internet und leistungsfähige Verkehrswege verwendet werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.