Mehr Wohnraum schaffen, Kommunen stärken

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In dieser Woche beriet der Bundestag abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Mit dem Gesetz wird das Baugesetzbuch an die geänderte Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung angepasst und eine neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ eingeführt. Viele Städte haben das Problem, dass ihnen nachhaltige Wachstumsperspektiven fehlen und gerade in Ballungsräumen ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum besteht. Mit dem Gesetz erhalten Städte und Kommunen daher verbesserte Möglichkeiten der Nachverdichtung in Innenstädten, sodass eine höhere Bebauungsdichte möglich wird, um zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit dem neuen Baugesetzbuch wird das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten leichter und schneller. Der Gesetzentwurf greift zudem weitere städtebauliche Anliegen auf: So werden u.a. Rechtsunsicherheiten für Ferienwohnungsbetreiber und Kommunen in Zusammenhang mit der Genehmigung vor allem in reinen und allgemeinen Wohngebieten beseitigt und die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten ausgeweitet. Auf diese Weise wird verhindert, dass Wohnraum denjenigen entzogen wird, die ihn am dringendsten brauchen.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.