Stärkung der Arzneimittelversorgung

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In dieser Sitzungswoche beriet der Deutsche Bundestag abschließend über ein Gesetz, das eine sehr gute Arzneimittelversorgung in Deutschland auch in Zukunft garantieren soll. Nach einem zweijährigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie setzt die Bundesregierung so die Grundlage für die Entwicklung innovativer Arzneimittel und neuer Wirkstoffe. Das ist auch ein wichtiger Beitrag für den Forschungsstandort Deutschland.

Beschlossen wurde unter anderem, die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung noch besser zu berücksichtigen. Bei der Nutzenbewertung von Antibiotika wird zukünftig die Frage nach möglichen Resistenzen mit einbezogen. Die Transparenz über die ausgehandelten Erstattungsbeträge bleibt auch in Zukunft erhalten. Hersteller werden verpflichtet, Lieferengpässe zu melden, wenn sie Krankenhausapotheken nicht beliefern können. Das geltende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Preisregulierung wird bis Ende 2022 verlängert, wobei ab 2018 eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate stattfinden soll. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken wird zudem die Vergütung bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmitteln erhöht. Die Ausschreibungen für Impfstoffe und für Zytostatika werden beendet.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.