Pflegeberufe attraktiver machen
Wie können wir angesichts der demografischen Entwicklung eine hochwertige Pflegeversorgung in Deutschland auch in Zukunft sicherstellen? Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, das wir diese Woche abschließend beraten haben, soll darauf eine Antwort geben. Es zielt deshalb darauf ab, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dafür sollen die bisherigen drei Ausbildungsgänge in der Alten-, Kranken- und Kinderkranken-pflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Die generalistische Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen drei Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten. Damit werden Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen einfacher, sodass sich für die Pflegekräfte zusätzliche Beschäftigungs- sowie Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Außerdem wird das teilweise noch erhobene Schulgeld abgeschafft. Das Gesetz tritt 2020 in Kraft.
Alle Auszubildenden beginnen künftig mit einer zweijährigen generalistischen Ausbildung. Aufgrund von Bedenken insbesondere in der Alten- und Kinderkrankenpflege haben wir uns im parlamentarischen Verfahren darauf geeinigt, dass die Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege nach zwei Jahren gemeinsamer Lehre selbst entscheiden können, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder das dritte Lehrjahr nach dem alten Ausbildungsmodell absolvieren möchten. Die Krankenpflege wird fortan immer nach dem generalistischen Modell ausgebildet. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.
Das Gesetz finden Sie hier.