„Eine-für-alle-Klage“ – SPD stärkt Verbraucherrechte

Mit der „Eine-für-alle-Klage“ genannten Musterfeststellungsklage schaffen wir ein Instrument, das es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen wird, Anspruch auf Schadenersatz zu erhalten, ohne selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen zu müssen. Wenn – wie zum Beispiel beim Diesel-Skandal – viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sind, sollen Klagen einfacher möglich sein. Es müssen dann nicht Einzelne für sich Schadensersatz einklagen, sondern Verbraucherverbände können die Klage für eine Vielzahl von Geschädigten übernehmen. Strittige Fragen könnten damit in einem Musterprozess grundsätzlich geklärt werden. Das wird auch die Gerichte entlasten. Nach dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Musterfeststellungsklage zulässig sein, wenn sie von einer dafür qualifizierten Einrichtung erhoben wird, die Interessen von mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen sind und sich innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung insgesamt 50 Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Klageregister anmelden. Damit erhöhen wir die Chancen der Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte durchzusetzen und stärken ihre Position gegenüber großen Unternehmen. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit auch die vielen Betroffenen des Diesel-Skandals davon profitieren können, deren Rechte zum Ende dieses Jahres verjähren. Deshalb werden wir das Gesetz im Bundestag jetzt zügig beraten und verabschieden.

Den Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902439.pdf