Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung in der Krankenversicherung – SPD sorgt für gleiche Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
In dieser Woche verabschiedete das Kabinett ein weiteres zentrales SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag: den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das bedeutet eine Entlastung von fast sieben Milliarden Euro für die Versicherten. Ab dem 01. Januar nächsten Jahres wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder hälftig von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen. Die Parität entlastet nicht nur letztere, sondern auch Rentnerinnen und Rentner und schafft mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Im Schnitt haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann übrigens jährlich 200 Euro mehr in der Tasche.
Den Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-VEG_RefE_Versichertenentlastungsgesetz_190418.pdf