Mit der Brückenteilzeit die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit ermöglichen
Die Herausforderungen des Alltags und der Familie mit dem Beruf vereinen. Das war das Versprechen der SPD, welches mit dem neuen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums nun eingelöst wird. Denn wenn die Kinder größer sind, bleiben viele mit ihrer Arbeitszeit in Teilzeit stecken – auch wenn sie eigentlich wieder mehr arbeiten möchten. Denn Teilzeit bedeutet auch: weniger Einkommen, geringere Rente. Daher beraten wir im Bundestag nun über das Gesetz zur Brückenteilzeit, mit dem Beschäftigte leichter von Vollzeit in Teilzeit und zurück wechseln können. Im Detail sieht der Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit sieht vor, dass Beschäftigte, die eine Zeit lang in Teilzeit gearbeitet haben, einen Rechtsanspruch darauf haben, wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren und damit der „Teilzeitfalle“ zu entkommen. Denn jeder und jede sollte selbst entscheiden können, ob er oder sie in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten möchte.
Den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903452.pdf