Wiedereinführung der Parität bei den Krankenkassenbeiträgen – Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Im Wahlkampf hat die SPD sich dafür eingesetzt, dass Arbeitnehmende und Arbeitgebende wieder zu gleichen Anteilen in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen. In dieser Woche haben wir erstmalig im Bundestag über den entsprechenden Gesetzentwurf beraten. Den Beitrag für die Zusatzversicherung um 1% ihres Bruttoeinkommens trugen bisher allein die Arbeitnehmenden. Nun soll der Arbeitgebende 50% dieses Betrages übernehmen. Das wären bei einem Durchschnittseinkommen von 3.000 € brutto monatlich ca. 15 € mehr für den Versicherten. Rentnerinnen und Rentner profitieren ebenfalls, da bei ihnen die Deutsche Rentenversicherung den anderen Teil der Beiträge übernimmt. Auch die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige wird durch eine Halbierung der Beiträge zur Zusatzversicherung gesteigert. Zudem soll es Soldatinnen und Soldaten nach ihrem Dienst einfacher gemacht werden, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Damit sorgen wir für eine gute und sichere gesetzliche Versicherung in Deutschland.
Den Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf