Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – Arbeitnehmer werden entlastet
Der Bundestag hat gestern in 2./3. Lesung das GKV-Versichertenentlastungsgesetz verabschiedet. Damit wird ein Wahlversprechen eingelöst. Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
„Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Mrd. Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt.“ so der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek.
Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher. Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet. „Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden.“ bewertet der Abgeordnete Kaczmarek die Verbesserungen im GKV-VEG.
Außerdem werden weitere Verbesserungen für die Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf den Weg gebracht. Kaczmarek: „In harten Verhandlungen mit der Union konnten wir erreichen, dass die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, übergangsweise in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Hier werden wir am Ball bleiben und uns weiter für unsere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit einsetzen.“