Mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für Autofahrerinnen und Autofahrer

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Mit zwei Gesetzesänderungen wollen wir Fahrerinnen und Fahrern von Diesel-Fahrzeugen wieder mehr Sicherheit geben und gleichzeitig die Luftqualität in den Städten verbessern. Neben dem Sofortprogramm „Saubere Luft“ ändern wir auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Wir wollen die Voraussetzung schaffen, dass nachgerüstete und somit saubere Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen werden, wenn diese nur noch 270 Mirkogramm NO2/m³ ausstoßen.

Zweitens ändern wir das Straßenverkehrsgesetz, damit Kommunen in die Lage versetzt werden, Verkehrsbeschränkungen aufgrund von zu hohen Stickoxidwerten zu kontrollieren. Mit einem anlassbezogenen Abruf von technischen Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister sollen einzelne Fahrzeuge mittels Kennzeichenüberprüfung kontrolliert werden können. Im Verfahren setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewahrt bleibt. Dazu brauchen wir klare Regelungen beim Datenschutz, damit die verdeckte Erhebung oder das anlasslose Speichern von Daten auch in Zukunft nicht zulässig sein wird.

Den Gesetzentwurf zum Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906335.pdf

Den Gesetzentwurf zum Straßenverkehrsgesetz gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906334.pdf