Änderung des Transplantationsgesetzes

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Für viele schwerkranke Menschen bedeutet eine Organtransplantation die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung. Die Zahl der Organspendenden ist seit 2012 rückläufig, während die Anzahl der Menschen, die auf ein Spenderorgan hoffen, weiterhin jährlich bei etwa 10.000 Personen liegt. Problematisch ist dabei, dass es den Kliniken häufig an Zeit und Geld fehlt, um in Frage kommende Spenderinnen und Spender zu finden. Mit den in dieser Woche beschlossenen Änderungen im Transplantationsgesetz werden deshalb die Organspendestrukturen in den Entnahmekrankenhäusern verbessert und eine bessere Vergütung vorgesehen. Beispielsweise werden bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken eingeführt. Zukünftig sollen sie anteilig von ihren sonstigen  Aufgaben freigestellt werden. Abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten wird der Umfang der Freistellung angepasst. Sie wird den Kliniken vollständig refinanziert. Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten Zugang zu den Intensivstationen in ihren Einrichtungen sowie uneingeschränkten Einblick in die Patientenakten erhalten, um das Spenderpotential besser auswerten zu können. Das Gesetz sieht darüber hinaus eine pauschale Abgeltung für Leistungen, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen, vor. Schließlich soll das Gesetz im Rahmen der Angehörigenbetreuung den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen den Angehörigen der Organspendenden und den Organempfangenden klar regeln, was für viele Betroffene von großer Bedeutung ist.

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/069/1906915.pdf