Mit dem Starke-Familien-Gesetz Familien nachhaltig unterstützen
Alle Kinder in Deutschland sollen unbeschwert aufwachsen und erfolgreich lernen können. Deshalb zielen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz, das wir in dieser Woche in der ersten Lesung beraten haben, darauf ab, Familien mit kleinen Einkommen zu unterstützen. Wir reformieren dazu den Kinderzuschlag und die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Den Kinderzuschlag wollen wir so erhöhen, dass zusammen mit Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe das Existenzminimum von Kindern gesichert ist. Dazu wollen wir in einem ersten Schritt ab Juli 2019 den Höchstbetrag für jedes Kind auf 185 Euro erhöhen. Eltern erhalten dann zusammen mit den Bildungs- und Teilhabeleistungen und dem Kindergeld für ein Kind bis zu 408 Euro im Monat. Im zweiten Schritt der Höchstbetrag ab dem 1. Januar 2021 dynamisiert werden entsprechend dem jeweils festgestellten Existenzminimum.
Wir wollen die „harte Abbruchkante“ beim Kinderzuschlag abschaffen und ein „sanftes Auslaufen“ erreichen. Das heißt, dass der Kinderzuschlag nach und nach sinkt, wenn das Familieneinkommen steigt, bis die Familie es schafft, gut über die Runden zu kommen nur mit dem Kindergeld. Neben Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsvorschuss soll in Haushalten mit Alleinerziehenden in Zukunft auch Kinderzuschlag gewährt werden.
Wichtig ist der SPD-Fraktion auch, dass Kinder nicht in verdeckter Armut aufwachsen, deshalb sollen auch Familien den Kinderzuschlag erhalten können, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hätten, ihn aber nicht nutzen. Zukünftig wird der Zuschlag fest für sechs Monate gewährt, sodass Familien nicht bei Schwankungen ihres Einkommens zwischen Kinderzuschlag und Grundsicherung wechseln müssen. Damit werden bürokratische Hürden abgebaut.
Außerdem wollen wir das Bildungs- und Teilhabepaket verbessern und vereinfachen. Ab dem 1. August soll das Schulstarterpaket auf 150 Euro erhöht werden, damit jedes Kind gut ausgestattet ins neue Schuljahr starten kann. Außerdem sollen die Eigenanteile der Eltern im SGB II-Bezug für das warme Mittagsessen in Schule und Kita entfallen. Die ÖPNV-Fahrkarte für Schülerinnen und Schüler soll kostenlos werden. Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung beim Lernen brauchen, sollen diese auch schon erhalten, wenn sie nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.
Den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/075/1907504.pdf