Mehr Sicherheit und Verlässlichkeit für Autofahrerinnen und Autofahrer
Im vergangenen Jahr wurde in 65 deutschen Städten der EU-rechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert überschritten. Nun drohen neben den bereits gerichtlich angeordneten Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge weitere Untersagungen. Um den betroffenen Städten und Dieselfahrenden helfen zu können, hat der Koalitionsausschuss am 1. Oktober 2018 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, mit welchem unter anderem luftverbessernde Maßnahmen gefördert und Diesel-Fahrzeuge nachgerüstet werden sollen. Die Bundesregierung unterstützt die Städte dabei, Vorkehrungen zu treffen, die zur Reduzierung von Stickoxiden beitragen, ohne dabei die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken. Das „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ beinhaltet auch eine Änderung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BlmSchG). Dazu soll zum einen die Voraussetzung gehören, dass nachgerüstete Fahrzeuge von denkbaren Fahrverboten ausgenommen werden, sofern sie nicht mehr als 270 Mikrogramm NO2/m³ ausstoßen. Des Weiteren stellt der Änderungsantrag klar, dass weitere Ausnahmen von Fahrverboten zugelassen werden können.
Auch das Straßenverkehrsgesetzes (StVG) soll geändert werden, um den Schutz der Gesundheit zu sichern und Kommunen besser in die Lage zu versetzen, Verkehrsbeschränkungen aufgrund von zu hohen Stickoxidwerten zu überprüfen. Im Bundestag wurde in dieser Woche der vorgelegte Gesetzesentwurf in zweiter und dritter Lesung beraten. Um den Schutz der Bevölkerung vor Abgasen ergangener Verkehrsbeschränkungen gewährleisten und überwachen zu können, muss die Einhaltung der Beschränkungen und Verbote fahrzeugindividuell überprüft werden. Deswegen sollen die zuständigen Behörden im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten erheben, speichern und verwenden sowie einzelne Fahrzeuge mittels mobiler Kennzeichenerfassungsgeräte überprüfen können. Somit entstehen Kontrollen, die nicht in den fließenden Verkehr eingreifen und das Einhalten der immissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen erleichtern. Die datenschutzrechtlichen Bedenken, die im Vorfeld bereits geäußert wurden, sind alle berücksichtigt worden. Die geheime Erhebung sowie das grundlose Speichern von Daten werden auch weiterhin nicht zulässig sein. Zudem wird die Speicherfrist der Daten, die ursprünglich auf sechs Monate angesetzt war, auf maximal zwei Wochen reduziert.
Den Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906335.pdf
Den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906334.pdf