Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen für jeden und jede

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Mit der Einführung des elektronischen Personalausweises haben deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, sich digital zu identifizieren. Sie können zum Beispiel online Dienste der Verwaltung in Anspruch zu nehmen. Für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union oder für Personen mit anderen Aufenthaltstiteln war dies bisher nicht möglich. Dazu hat die Europäische Union eine Initiative auf den Weg gebracht, die den Zugang für digitale Verwaltungsleistungen für alle Unionsbürgerinnen und -bürger gleichermaßen ermöglicht. Diese Initiative setzt der Deutsche Bundestag in nationales Recht um. Er hat diese Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf in erster Lesung beraten. Im Kern ist es das Ziel, eine eID-Karte einzuführen, die freiwillig beantragt werden kann. Auf ihr werden datengeschützt und sicher die Basisdaten einer Person gespeichert, die für Online-Behördenkontakte notwendig sind.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/080/1908038.pdf