Änderung des Bundeswahlgesetzes: Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses für Menschen mit Betreuung

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Die SPD setzt sich für ein inklusives Wahlrecht ein. In seiner Entscheidung vom 29. Januar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss von Menschen unter Vollbetreuung bei Wahlen für verfassungswidrig erklärt. Deren genereller Wahlrechtsausschluss verstößt gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl. Menschen dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Deswegen hat die SPD mit dem Koalitionspartner einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der alle verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse ersatzlos streicht. Gleichzeitig wird die zulässige Assistenz bei der Ausübung des Wahlrechts geregelt. Nach dem aktuellen Zeitplan soll das Gesetz am 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/092/1909228.pdf