Abschaffung von Wahlrechtsausschlüssen

Wir machen das Wahlrecht inklusiver und verschaffen dem Grundsatz der Allgemeinheit Wahl neue Geltung, denn im Grundgesetz ist auch verankert, dass es aufgrund einer Behinderung keine Benachteiligung geben darf. In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag deswegen die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen unter Vollbetreuung und von wegen Schuldunfähigkeit untergebrachter Straftäter beschlossen und zulässige Assistenz bei der Wahlrechtsausübung geregelt.

Die Beschlussempfehlung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/101/1910114.pdf