Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
Die dritte Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mehrstaater, d.h. Deutsche mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die im Ausland an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz teilgenommen haben, die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. In einem Änderungsantrag wurden weitere Regelungen zu den Voraussetzungen bezüglich der Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern vorgenommen. Insbesondere ist zukünftig die Einbürgerung ausgeschlossen, wenn Antragstellende in Mehrehe leben.
Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/097/1909736.pdf
Die Beschlussempfehlung mit dem Änderungsantrag gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911083.pdf