Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
Zusammen mit dem Qualifizierungschancengesetz, der BAföG-Reform und der Gesetzesnovelle zur Mindestausbildungsvergütung ist das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes ein weiterer Schritt der Bundesregierung für eine zeitgemäße Bildungsfinanzierung. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Auszubildende in betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung während ihrer Ausbildung Anspruch auf die Sicherung ihres Lebensunterhalts durch die Berufsausbildungsbeihilfe oder das Ausbildungsgeld. Mit dem vorliegenden Gesetz, das der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat, werden die Bedarfssätze (Unterstützung zum Lebensunterhalt, Unterkunftskosten u.dgl.m.) und die Freibeträge für das anzurechnende Einkommen erhöht. Außerdem werden unterschiedliche Sonderregelungen beseitigt und die Bedarfssätze stärker vereinheitlicht.
Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/094/1909478.pdf