Mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung wurde im Bundestag beschlossen. Es soll im Sinne der Patientensicherheit Arzneimitteltherapien verbessern, denn eine sichere und reibungslose Versorgung mit Arzneimitteln muss für Patientinnen und Patienten selbstverständlich sein.
Unter anderem werden dazu Kontrolle und Aufsicht von Apotheken bei der Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln verschärft. Die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktiker wird eingeschränkt. Wenn Arzneimittel nicht den Anforderungen des Arzneimittelgesetzes entsprechen, kann das Bundesgesundheitsministerium beispielsweise künftig die Herstellung von diesen verbieten. Außerdem soll der Bund in Zukunft mehr Befugnisse bekommen bei den Kontrollen und Arzneimittelrückrufen der Hersteller in Drittstaaten. Wenn ein Arzneimittel wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird, soll für Versicherte die Zuzahlung entfallen. Zudem soll bei Cannabis als Medizin der Therapiewechsel entbürokratisiert und erleichtert werden.
Darüber hinaus sieht das Gesetz zur weiteren Erleichterung und Modernisierung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit notwendigen Arzneimitteln einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts vor.
Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/087/1908753.pdf