Modernisierung der beruflichen Bildung mit der Mindestausbildungsvergütung
Mit der Einbringung des Gesetzentwurfs zur beruflichen Bildung setzen wir einen Meilenstein für die Auszubildenden in Deutschland. Wir werden eine Mindestausbildungsvergütung einführen, die den Auszubildenden mehr Wertschätzung entgegenbringen wird. Im Dialog mit den Sozialpartnern wurde die Mindesthöhe der Vergütung für eine Ausbildung zunächst ab 2020 auf 515 Euro für das 1. Lehrjahr festgelegt und wird sich bis ins 3. Lehrjahr um 35 Prozent auf 695 Euro erhöhen Die Mindestausbildungsvergütung ist künftig ein Mindestlohn für Azubis und definiert, was als angemessen gilt. Wir konnten darüber hinaus erreichen, dass die Ausbildungsvergütungen mit fortschreitender Ausbildung in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 erhöht sich die Mindestausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr in weiteren Schritten von 550 Euro über 585 Euro bis auf 620 Euro. Durch die prozentuale Anpassung wird sie dann im 3. Ausbildungsjahr in 2025 schlussendlich 837 Euro betragen.
Im parlamentarischen Verfahren wollen wir jetzt noch weitere Verbesserungen durchsetzen. Über die finanzielle Wertschätzung der Ausbildung hinaus wird es darum gehen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung umzusetzen.
Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/108/1910815.pdf
Meine Rede gibt es hier: https://dbtg.tv/fvid/7367467