Stärkung der Bundeswehr

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In dieser Woche wurde das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz verabschiedet. Dieses soll die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nachhaltig stärken. Das Gesetz flexibilisiert das Dienstrecht der Soldaten und Soldatinnen und verbessert außerdem die soziale Absicherung der Angehörigen. Die Fürsorgeleistungen der Bundeswehr werden stark verbessert, weil die Versorgungsleistungen bei allen Einsätzen gestärkt werden. Die Arbeitszeit im Grunddienst bleibt bei 41 Stunden erhalten, wofür sich die SPD-Fraktion eingesetzt hat. In Zukunft sollen auch Angehörige von Patienten und Patientinnen mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung nach Auslandseinsätzen mit in Therapiemaßnahmen einbezogen werden. Außerdem gibt es weitere Verbesserungen für die Reserve-Dienst-Leistenden.

Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/094/1909491.pdf