Bundeswehreinsatz im Irak

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Zwei Jahre nach der Befreiung Mossuls vom Islamischen Staat (IS) besteht eine realistische Chance für den Irak zur Normalität zurückzukehren. Auch Syrien steht nach der Niederlage des IS an einem Scheideweg. Denn trotz dieser Erfolge ist die Anzahl der Terroranschläge des IS in Irak und Syrien seit Jahresbeginn im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen. Um die Stabilität in Irak und Syrien zu unterstützen, ein Wiedererstarken des IS zu verhindern sowie Versöhnung zu fördern, haben wir in dieser Woche auf Antrag der Bundesregierung beschlossen, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2019 hinaus fortzusetzen.

Der Antrag sieht vor, den Einsatz der Tornados zur luftgestützten Aufklärung sowie die Fähigkeiten zur Luftbetankung im Rahmen des Anti-IS-Mandates zum 31. März 2020 zu beenden. Die übrigen Mandatskomponenten, darunter die Ausbildungshilfe für Sicherheitskräfte im Irak, sollen um ein weiteres Jahr, bis zum 31.10.2020, verlängert werden. Das Mandat sieht eine von 800 auf 700 Soldaten reduzierte Obergrenze vor.

Der Vorschlag für eine international kontrollierte „Sicherheitszone“ – unter Einbeziehung der Regierungen in Ankara und Moskau – von CDU-Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat in dieser Woche für Unmut gesorgt. Dass die Bündnispartner diesen Vorschlag gutheißen ist eher unwahrscheinlich. Und wenn sie für diesen Vorstoß die Einschätzung zugrunde legt, „dass ein Land, dass die Türkei, unser Nato-Partner — berechtigte Sicherheitsinteressen hin oder her —, völkerrechtswidrig Gebiet annektiert hat, dass Menschen dort vertrieben werden“, dann ist das überaus bedenklich. Unter einer Annexion versteht man im Völkerrecht das erzwungene Einverleiben eines anderen Staatsgebiets – und zwar dauerhaft. Das ist hier allerdings derzeit nicht der Fall. Der türkische Präsident Erdogan hat damit gedroht, die in der Türkei befindlichen Flüchtlinge nach Europa zu schicken, wenn ihm vorgeworfen werde, dass es sich bei der türkischen Militäroperation um eine Besatzung handele. Vor diesem Hintergrund erscheint die Äußerung der Bundesministerin umso kritischer.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/132/1913290.pdf