Das Waffengesetz verschärfen
Mit dem Waffenrechtsänderungsgesetz, das wir in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten haben, setzen wir die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen um. Die Richtlinie verfolgt hauptsächlich drei Ziele: Erstens soll der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen erschwert werden. Zweitens sollen sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden. Dies soll insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden. Um die vollständige Rückverfolgbarkeit von Waffen und wesentlichen Teilen zu ermöglichen, werden wir das Nationale Waffenregister ausbauen und die Waffenhersteller und Waffenhändler verpflichten, ihren Umgang mit Waffen gegenüber den Waffenbehörden elektronisch anzuzeigen. Die Waffenbehörden übermitteln diese Daten an die Registerbehörde. Ferner soll eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen eingeführt werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf