Digitaler Krankenschein
Für gesetzliche Versicherte sollen ab 1. Januar 2021 die „gelben Scheine“ bei der Krankmeldung abgeschafft werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Entlastungen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro vorsieht, hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag in erster Lesung beraten. Wer sich bisher vom Arzt krankschreiben lässt, bekommt eine Bescheinigung auf gelbem Papier, daher der Name „gelber Schein“. Der Krankenschein besteht aus mehreren Bescheinigungen. Eine muss an den Arbeitgeber geschickt werden, eine an die Krankenkasse und eine ist für die persönlichen Akten bestimmt. Ab 2021 soll die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen von den behandelnden Ärzten nur noch digital an die Krankenkassen übermittelt werden. Diese informieren den Arbeitgeber dann elektronisch über Beginn und Dauer der Krankschreibung.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/139/1913959.pdf