Mehr Schutz für Paketboten
Schluss mit der Ausbeutung von Zustellern: Paketdienste müssen künftig dafür haften, wenn Nachunternehmer, sich nicht an die Regeln halten. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Der Paketdienst als Hauptunternehmer kann sich nicht den Arbeitsschutz umgehen, indem er ein Nachunternehmen beauftragt, Pakete für ihn auszuliefern. Jetzt nehmen wir ihn in die Pflicht: Wenn ein Nachunternehmen gegen die Regeln verstößt, haftet der Auftraggeber dafür. Auf diese Weise haben wir schon der Ausbeutung in der Baubranche und der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben. Das Gesetz soll pünktlich zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten, wenn das Paketaufkommen am größten ist. Das ist auch für die Menschen im Kreis Unna eine gute Nachricht, denn sie können sich darauf verlassen, dass ihre Pakete zu besseren Bedingungen als bisher geliefert werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/139/1913958.pdf