„Moped-Führerschein“ mit 15

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Künftig sollen Jugendliche bereits ab dem Alter von 15 Jahren – und nicht wie bislang ab 16 – einen Mopedführerschein machen können. Einer entsprechenden Gesetzesänderung war ein Modellversuch in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorausgegangen. Das Modellprojekt „Moped mit 15“ ermöglichte es Jugendlichen seit 2013, nach Vollendung des 15. Lebensjahres einen Moped-Führerschein zu erwerben. Mit der Absenkung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis sollte die Mobilität von Jugendlichen, insbesondere im ländlichen Raum, verbessert werden. Nachdem die Evaluation des Modellprojekts abgeschlossen ist und die Ergebnisse zum Fahrverhalten und Nutzung sehr unterschiedlich ausgefallen sind, wird es zukünftig den Bundesländern freigestellt sein, ob sie den Jugendlichen die Möglichkeit des Fahrens ab 15 bieten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/129/1912915.pdf