Schutz von Paketboten ausweiten

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Paketboten gehören mittlerweile fest zum Stadtbild dazu. In diesem Jahr werden rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet. Viele schätzen die Vorteile des Versandhandels und bestellen gerne Waren im Internet, gerade im Anbetracht des näher kommenden Weihnachtsgeschäftes.

Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten geschehen – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Doch unterschiedliche Kontrollen des Zolls haben gezeigt, dass Schwarzarbeit und das Aushebeln der Sozialversicherungspflicht keine Seltenheit sind. Auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und des SPD-Bundesarbeitsministers Hubertus Heil wird daher das Paketboten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht.

Damit werden die Unternehmen in der Branche in die Pflicht genommen, Verantwortung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu übernehmen. Durch die so genannte Nachunternehmerhaftung müssen auch Unternehmen, die Aufträge vergeben, sicherstellen, dass bei den Subunternehmen anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt bezahlt werden. Die Hauptunternehmer stehen damit in der Verantwortung und können für Verstöße haftbar gemacht werden.

Die SPD setzt sich dafür ein, dass diese Regelung noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft tritt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/139/1913958.pdf