Wiedereinführung der Meisterpflicht

,

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Entwurf zur Änderung der Handwerksordnung und andere handwerksrechtlicher Vorschriften beraten. Die Koalition hatte sich darauf geeinigt, die 2004 erfolgte Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufsbilder bei Bedarf wieder einzuführen. Denn viele Berufsbilder haben sich seit 2004 stark verändert. Daher ist eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe erforderlich. Zudem haben sich Ausbildungszahlen und Meisterprüfungen reduziert. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung. Der Gesetzesentwurf wurde in der Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ unter Beteiligung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Gewerkschaften erarbeitet. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages und im Bundeswirtschaftsministerium fanden umfassende Anhörungen statt. Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.

In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht wieder eingeführt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

 Den Gesetzentwurf der Koaltionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/143/1914335.pdf