Digitales Versorgungsgesetz
Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG), das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben. Auch heute schon nutzen viele Patienten und Patientinnen Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren.
Mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz sollen Ärzte und Ärztinnen solche Apps künftig als Kassenleistung verschreiben können. Außerdem schafft das Gesetz die Voraussetzungen, dass die digitale Infrastruktur für den Gesundheitsbereich (Telematik-Infrastruktur (TI)) weiter wachsen kann. Damit Patientinnen und Patienten digitale Angebote möglichst bald flächendeckend nutzen können, werden beispielsweise Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich bis Ende September 2020 bzw. Januar 2021, an die TI anschließen zu lassen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913438.pdf