Leichterer Zugang zu sozialer Sicherung – das Sozialschutzpaket
Über das bereits beschlossene Kurzarbeitergeld werden mehr Schutzmöglichkeiten für Menschen geschaffen, denen durch die Folgen der Corona-Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht. Dazu wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, bekommt diese Leistung gewährt. Erst nach Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Regeln.
Familien sind aktuell stark belastet, da die Betreuung in Schulen und Kitas geschlossen ist. Im Infektionsschutzgesetz werden Eltern finanziell gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert, die wegen der Betreuung von Kindern entstehen. Wenn Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine andere Betreuung nicht sichergestellt werden kann, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem in Höhe des Kurzarbeitergelds von den Behörden erstattet wird. Zusätzlich wird der Kinderzuschlag befristet angepasst. Familien mit geringem Einkommen erhalten unbürokratisch bis zu 185 Euro pro Kind im Monat.
Wer in dieser Zeit im Gesundheitssystem, bei der Erhaltung der Infrastruktur, der öffentlichen Ordnung und Versorgung, mithelfen will, kann dies unkompliziert tun. Dazu haben wir die Hinzuverdienstgrenzen zur Kurzarbeit und kurzfristige Mini-Jobs von 70 auf 115 Tage hinaufgesetzt.
Abschließend werden im Sozialschutzpaket auch die sozialen Dienstleister und die Sozialunternehmen bedacht. Die Bundesregierung wird sie unterstützen, damit es nicht zu Insolvenzen kommt.
Die Gesetzesentwürfe zum Sozialschutzpaket finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918107.pdf