Nachtragshaushalt und Aussetzung der Schuldenbremse

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Zur Finanzierung der Maßnahmen hat der Bundestag umfassende Mittel in einem Nachtragshaushalt für 2020 bereit gestellt. Die Regeln der Schuldenbremse wurden außer Kraft gesetzt, damit die Nettokreditaufnahme des Bundes auf 156 Milliarden Euro angehoben werden kann. Das ist richtig, damit in Zeiten der Krise die notwendigen Mittel mobilisiert werden können. Konkret umfassen die Kosten für die geplanten Maßnahmen:

• 50 Mrd. Euro Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinbetriebe
• 55 Mrd. Euro Vorsorge weitere Maßnahmen Pandemiebekämpfung
• 7,7 Mrd. Euro für die Aufstockung der Grundsicherung, ALG II und Kosten der Unterkunft für Solo-Selbständige
• 3 Mrd. Euro für den Schutzschirm für Krankenhäuser

Den Entwurf des Nachtragshaushalts finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918100.pdf

Das Gesetz zur Aufhebung der Schuldenbremse finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918108.pdf