Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Gaststätten und Restaurants und weitere steuerrechtliche Regeln
Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, hat die Politik in Deutschland zielgerichtete Antworten gefunden. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu haben die Koalitionsfraktionen in dieser Woche das „Corona-Steuerhilfegesetz“ in den Bundestag eingebracht. Zur Bewältigung der negativen Folgen der Corona-Pandemie wird die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten befristet bis Mitte 2021 auf sieben Prozent abgesenkt, und die Aufstockungsbeiträge zum Kurzarbeitergeld werden von der Steuer befreit. Außerdem wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Damit erfüllt der Bundestag eine wichtige Forderung von Ländern und Kommunen und gibt den Kommunen ausreichend Zeit für die Umsetzung.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919150.pdf