Perspektiven für die Wirtschaft nach Corona (Steuerhilfegesetz)

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Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, hat die Politik in Deutschland zielgerichtete Antworten gefunden. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu haben die Koalitionsfraktionen in dieser Woche das „Corona-Steuerhilfegesetz“ in den Bundestag eingebracht. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wird die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten befristet bis Mitte 2021 auf sieben Prozent abgesenkt und die Aufstockungsbeiträge zum Kurzarbeitergeld werden von der Steuer befreit.

Außerdem wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Damit erfüllen wir eine wichtige Forderung von Ländern und Kommunen und geben den Kommunen ausreichend Zeit für die Umsetzung.

Die wichtige Einigung über die Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern ist ebenfalls Teil des Gesetzes. Viele Eltern, die wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren sollen und deren Kinder derzeit noch keinen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita oder Schule haben, stehen vor existenziellen Herausforderungen. Die Bundesregierung will deshalb die Entschädigungszahlungen für erwerbstätige Eltern bei fehlender Kinderbetreuung verlängern. Bei Paaren soll jeder Elternteil insgesamt einen zehnwöchigen Anspruch auf die Leistung erhalten. Alleinerziehende können die Lohnfortzahlung für den Zeitraum von 20 Wochen beantragen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919150.pdf