Änderung des Batteriegesetzes
In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche die Änderung des Batteriegesetzes diskutiert. Ziel der Gesetzesnovelle ist die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden Sammlung und hochwertigen Verwertung von Geräte-Altbatterien. Die Änderungen sehen zum einen vor, europarechtliche Vorgaben zur Herstellerverantwortung in nationales Recht umzusetzen. Zum anderen wird mit dem Gesetz den Änderungen auf dem Markt der Batterieentsorgung Rechnung getragen: Die in den letzten Jahren aufgetretenen Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem gemeinsamen Rücknahmesystem für Altbatterien und den herstellereigenen Rücknahmesystemen führten zu starken Kostensteigerungen bei den Herstellern, die im gemeinsamen Rücknahmesystem verblieben sind. Um das Rücknahmesystem insgesamt aufrecht zu erhalten, wurde das seit 2009 bestehende Solidarsystem aufgelöst und durch ein wettbewerbliches Zusammenwirken der fünf Herstellersysteme ersetzt. Diese Entwicklung muss nun durch eine Gesetzesänderung begleitet werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/199/1919930.pdf