Koalitionsausschuss beschließt Konjunkturpaket

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Reduzierung der Mehrwertsteuer, Zuschüsse für Familien, Hilfen für Kommunen, Deckelung der Sozialabgaben und Förderung von Zukunftstechnologien: Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, hat sich die Regierungskoalition auf ein umfangreiches Konjunkturpaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro geeinigt. Dieses Ergebnis ist aus Sicht der SPD begrüßenswert.

Ein Hauptaugenmerk lag dabei für uns auf der Unterstützung von Familien. Die sozialdemokratische Grundidee einer Kindergrundsicherung besteht einerseits aus finanzieller Unterstützung und andererseits aus dem weiteren Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur. Dieser Zweiklang findet sich in dem beschlossenen Konjunkturprogramm wieder. Wir wollen so allen Kindern Bildung und Teilhabe ermöglichen.

Die Kommunen haben bereits jetzt zum Teil beträchtliche Investitionsrückstände.Durch die Corona-Krise mit wachsenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen hat sich ihre Situation noch verschärft. Zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen wie beispielsweise Schulsanierungen werden von Städten und Gemeinden getätigt. Deshalb ist es so wichtig, dass die Kommunen von dem Konjunkturpaket stark profitieren.

Die Eckpunkte im Überblick:

Senkung der Mehrwertsteuer

Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel. Damit soll die Binnennachfrage gestärkt werden.

Familien, Kitas und Schulen

Familien bekommen mehr Geld. Geplant ist ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Der Bonus muss versteuert werden, er wird aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Für Erweiterungen, Umbauten oder Neubauten von Kindergärten, Kitas und Krippen werden eine Milliarde Euro zusätzlich bereitgestellt – die Mittel können auch für die Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken.

Für Alleinerziehende wiederum, von denen viele schon vor der Corona-Krise unter der Armutsgrenze lebten, wird der abzugsfähige Entlastungsbetrag bis Ende 2021 auf 4000 Euro verdoppelt.

Kommunen

Den Kommunen drohen hohe Steuerausfälle, da vor allem die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle einbricht. Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen sollen von Bund und Ländern zusammen ausgeglichen werden. Der Bund will knapp sechs Milliarden Euro übernehmen, damit die Kommunen handlungsfähig bleiben und weiter investieren können. Eine Übernahme von Altschulden durch den Bund soll es nicht geben.

Dafür sollen die Kommunen an anderer Stelle entlastet werden: Ab sofort wird der Bund 75 Prozent der Kosten für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern übernehmen. Pro Jahr wird das Städte und Gemeinden um rund vier Milliarden Euro entlasten – und auf diese Weise ihren Investitionsspielraum erweitern.

Autofahrer und Autobranche

Eine Kaufprämie für abgasarme Benziner und Dieselautos wird es nicht geben; die Nachfrage nach Benzinern und Dieselautos soll mit der niedrigeren Mehrwertsteuer angekurbelt werden. Gleichzeitig wurden deutlich höhere Prämien für Elektroautos beschlossen. Die Förderung des Bundes für die neue „Innovationsprämie“ soll befristet bis Ende 2021 für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3000 auf 6000 Euro steigen. Dazu kommt eine Förderung der Hersteller. Der Bund plant außerdem, zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur für E-Autos sowie in die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität und Batteriezellfertigung zu investieren. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie soll für die Jahre 2020 und 2021 ein „Bonus-Programm“ in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgelegt werden.

Stromkunden

Bürger und Unternehmen sollen bei den Stromkosten entlastet werden. Dafür soll die vor Jahren eingeführte EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021 durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. Die Umlage droht aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Börsenstrompreises stark anzusteigen. Das will die Bundesregierung verhindern. Die EEG-Umlage soll mithilfe von Bundesmitteln im Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde liegen sowie im Jahr 2022 bei 6 Cent. Derzeit liegt die Umlage, die Bürger über die Stromrechnung bezahlen, bei 6,76 Cent. Ohne ein Gegensteuern könnte sie Experten zufolge in den kommenden Jahren deutlich höher liegen.

Sozialabgaben

Aufgrund der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, ist eine „Sozialgarantie 2021“ geplant. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen nicht über 40 Prozent steigen, darüber hinausgehende Finanzbedarfe will der Bund direkt decken. Die Kosten der „Sozialgarantie 2021“ werden allein für das Jahr 2020 mit 5,3 Milliarden Euro beziffert. Die Maßnahme soll die Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen und Arbeitgebern Verlässlichkeit bringen.

Bahn und Nahverkehr

Wegen Einnahmeausfällen in der Corona-Krise bekommt die Deutsche Bahn milliardenschwere Finanzhilfen. Der Bund will dem bundeseigenen Konzern weiteres Eigenkapital in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Geplant sind außerdem Hilfen von 2,5 Milliarden Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr, da die Fahrgeldeinnahmen derzeit stark verringert sind.

Unternehmen

Besonders belastete Branchen und Betriebe bekommen eine zusätzliche Unterstützung. Geplant sind „Überbrückungshilfen“ mit einem Volumen von maximal 25 Milliarden Euro. Ziel ist es, eine Pleitewelle bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern, deren Umsätze weggebrochen sind. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden. Sie soll für besonders betroffene Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen gelten. Erstattet werden sollen fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro für drei Monate.

Geplant sind auch steuerliche Entlastungen für Firmen. So wird der sogenannte steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 erweitert. Betriebe können damit aktuelle Verluste im laufenden Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen – das soll die Liquidität stärken.

Das Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses gibt es hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20200603_Eckpunkte_Konjunkturpaket.pdf