Weiterer Ausbau von erneuerbaren Energien
Nach monatelangen und schwierigen Verhandlungen mit der Union sind wir diese Woche beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen großen Schritt nach vorne gegangen: Die Deckelung beim Ausbau des Solarstroms ist abgeschafft. Stattdessen haben wir Regeln für Windkraftanlagen beschlossen, die den Ausbau nicht weiter blockieren, und wir haben das Energierecht für Gebäude vereinheitlicht.
• Windkraftausbau: Wir haben uns auf die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land geeinigt. Diese soll den Ländern die Möglichkeit einräumen, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen. Die strikte bundesweite 1.000 Meter-Abstandsregelung bei Windkraft, die den Ausbau blockieren würde, ist vom Tisch.
• Solarstrom: Der 52-Gigawatt-Deckel beim Solarstrom fällt zukünftig weg. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom weiterhin der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert werden kann.
• Gebäudeenergieeffizienz: Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein. Das kann durch niedrigen Energieverbrauch, durch guten Wärmeschutz und die Nutzung von erneuerbaren Energien, z. B. für das Heizen erreicht werden. Das diese Woche beschlossene Gebäudeenergiegesetz hat außerdem zum Ziel, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/167/1916716.pdf