Patientendaten-Schutzgesetz
Die Digitalisierung bietet große Chancen für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Basis dafür ist die eigens geschaffene Datenautobahn des Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur). Bei deren Ausbau haben der Datenschutz und die Datensicherheit eine herausragende Rolle gespielt. Besondere Bedeutung kommt nun in einem weiteren Schritt eine sichere, vertrauensvolle und nutzerfreundliche Dokumentation zu. Hierzu dient in Zukunft eine von ihnen selbst geführten elektronischen Patientenakte (ePA). Der Regierungsentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), der in dieser Woche beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten nutzbar zu machen. Die Akte selbst bleibt aber ein freiwilliges Angebot. Das Gesetz konkretisiert die elektronische Patientenakte dabei hinsichtlich der Inhalte, Nutzung, Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption. Differenziert geregelt werden außerdem die Datenverarbeitung sowie die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918793.pdf