Rechtswidrige Inhalte im Netz besser prüfen
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattform-Dienste müssen demnach neue Verfahren zum Umgang mit Nutzerbeschwerden einführen. Nutzerinnen und Nutzer sollen rechtswidrige Inhalte melden können. Die Anbieter müssen Verfahren zum Umgang mit diesen Beschwerden und den rechtswidrigen Inhalten entwickeln. Anlass ist eine EU-Richtlinie, die bis zum 19. September 2020 in deutsches Recht umzusetzen ist. Außerdem wird das Deutsche-Welle-Gesetz geändert. Die Deutsche Welle soll zukünftig weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung stellen. In Bezug auf den Kinderund Jugendschutz soll sie potenziell schädliche Angebote kennzeichnen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918789.pdf