Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischindustrie
Die Corona-Pandemie hat nicht nur unmittelbare Folgen für die Menschen in unserem Land und die Wirtschaft. Sie hat den Blick auch für Probleme geschärft, die schon lange schwelen. So haben die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und den betroffenen Gemeinden in jüngster Zeit das Augenmerk verstärkt auf die Arbeitsbedingungen dieser Branche gelenkt. Doch schon vor der Pandemie hatte sich in Teilen der Branche ein System von organisierter unternehmerischer Verantwortungslosigkeit etabliert. Wenn am gleichen Fließband Beschäftigte mit vielen verschiedenen Werkverträgen arbeiten, ist am Ende kaum noch nachvollziehbar, wer die Verantwortung für faire Bezahlung, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und für eine menschenwürdige Unterbringung trägt. Es ist deshalb gut, dass wir in dieser Woche das Arbeitsschutzkontrollgesetz in erster Lesung beraten haben. Danach sollen künftig nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Betriebes Tiere schlachten und das Fleisch verarbeiten dürfen. Die Arbeitszeit soll elektronisch erfasst werden, einheitliche Kontrollstandards eingeführt und bei Verstößen schmerzliche Bußgelder erhoben werden.
Dass gute Lebensmittel, gute Produktionsbedingungen und gute Arbeit bei der Fleischzerlegung nicht im Widerspruch zueinander stehen, habe ich Mitte August während eines Besuchs mit Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bei der Neuland Fleischvertriebsgesellschaft in der Ökostation in Bergkamen-Heil gesehen. Neben starken Arbeitsnehmerrechten und guten Arbeitsbedingungen brauchen wir aber auch mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden. Denn nur so kann an der Theke eine wirkliche Entscheidung für mehr Tierwohl, Umweltschutz und Arbeitnehmerschutz getroffen werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921978.pdf