Finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund
Wir entlasten Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe – das war uns in den Verhandlungen des Konjunkturpakets ein besonderes Anliegen. Denn Kommunen sichern das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben vor Ort und müssen dazu handlungsfähig sein und investieren können.
Um folgende Entlastungsmaßnahmen verfassungsrechtlich zu ermöglichen, wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen in dieser Woche im Bundestag beschlossen: Die Ausfälle bei der Gewerbesteuer, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, sollen durch Bund und Länder pauschal ausgeglichen werden. Um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken, entlastet der Bund die Kommunen bei den Kosten für Sozialausgaben. Konkret werden künftig bis zu 75 (statt 50) Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Außerdem werden die Haushalte in den neuen Ländern besonders berücksichtigt. Konkret übernimmt der Bund künftig 50 (statt 40) Prozent der Kosten für die Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920595.pdf
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/217/1921752.pdf