Mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes das Anwachsen des Bundestags verhindern

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Der Deutsche Bundestag hat auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts bei der Bundestagswahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten erreicht, eine weitere Erhöhung der Sitzzahl ist nicht ausgeschlossen. Dies könnte den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen und beeinträchtigt schon jetzt die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung.

Der vorliegende Gesetzentwurf, der in dieser Woche eingebracht wird, hält am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl fest, bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist. Durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate wird der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt. Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhungen zum Ausgleich von Überhangmandaten wird festgehalten. Weiterhin erfolgt eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.

Um der Bundestagsvergrößerung entgegenzuwirken, wird ab der Bundestagswahl 2025 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf künftig 280 reduziert. Bereits für die nächste Bundestagswahl soll gelten, dass mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen und ein weiterer Aufwuchs durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern vermieden wird. Dabei wird der erste Zuteilungsschritt so modifiziert, dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt. Abschließend wird dem Deutschen Bundestag aufgegeben, eine Reform-kommission einzusetzen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu bis zum 30. Juni 2023 Empfehlungen erarbeitet.

Die SPD hat weitergehende Vorstellungen. So haben wir als einzige Fraktion einen Vorschlag mit einer maximalen Größe für den Bundestag (690) und der paritätischen Besetzung durch Frauen und Männer vorgelegt. Leider hat sich dafür weder unser Koalitionspartner noch die Opposition erwärmen können.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922504.pdf

Den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf