Entlastungen für Familien und Behinderte
Mit dem Familienentlastungsgesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben, wird das Kindergeld zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode erhöht. Familien werden so finanziell gestärkt. Auch der Grundfreibetrag für Familien wird erhöht und die „kalte Progression“ ausgeglichen, damit Steuerpflichtige bei steigenden Einkommen nicht automatisch höhere Steuersätze zahlen. Mit den Maßnahmen allein dieses Gesetzes sorgen wir für eine finanzielle Besserstellung von Familien mit Kindern in Höhe von 12 Milliarden Euro jährlich.
Darüber hinaus werden für Menschen mit Behinderungen und Pflegepersonen die Pauschbeträge für Aufwendungen ihren Voraussetzungen und der Höhe nach angepasst. Damit wird sichergestellt, dass gerade Menschen mit Behinderungen und Pflegende von der Vereinfachung bei der Einkommenssteuer weiter Gebrauch machen können und nicht wieder zu Einzelnachweisen wechseln müssen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf