Sexualisierte Gewalt gegen Kinder effektiver bekämpfen
Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist wichtige Aufgabe des Staates. Mit dem technischen Wandel haben sich auch die Straftaten gegen Kinder verändert. Das Internet bietet viel Raum, um kinderpornographische Inhalte zu verbreiten oder auf solche Inhalte zuzugreifen. Umso dringender ist es, die einschlägigen Straftatbestände zu ändern.
Mit dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Auch wer Videos und Fotos verbreitet oder besitzt, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigen, macht sich mitschuldig an schlimmsten Misshandlungen von Kindern. Zudem soll bereits das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden.
Um die Strafverfolgung zu optimieren, sollen den Behörden im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie bei der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften weitergehende Befugnisse eingeräumt werden, etwa die Anordnung von Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung und Onlinedurchsuchung.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923707.pdf