Ausbau Windenergie auf See vorantreiben
Der Ausbau von Windanlagen auf See (sog. Offshore) ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Zielmarke von 65 Prozent Erneuerbare Energien im Jahr 2030. Wind auf See liefert nahezu stetig Energie und durch enorme Technologieentwicklungssprünge konnten die Kosten deutlich gesenkt werden. Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, legt daher den Ausbau von Offshore-Windanlagen für das Jahr 2030 auf 20 Gigawatt fest. Und: Mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 wird erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel angestrebt. Damit steht der Fahrplan für alle beteiligten Akteure – ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz. Damit diese Ziele auch realisiert werden können, werden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Bevor Flächen zum Ausbau ausgeschrieben werden, muss das vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zukünftig ausführlich vorbereitet werden. Bietende werden beim Verzicht auf staatliche Förderung (sogenannte 0-Cent-Gebote) weiterhin nach objektiven Kriterien ausgesucht – das war der SPD-Bundestagsfraktion wichtig. Wie das im Rahmen des bestehenden Ausschreibungssystems aussehen könnte oder aber andere Lösungen gefunden werden müssen, soll in zwei Jahren überprüft werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/204/1920429.pdf