Beteiligung an flüchtlingsbezogenen Kosten der Kommunen und der Länder
Der Bund wird sich auch 2020 und 2021 an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen. Die Höhe der Beteiligung beträgt monatlich 670 Euro je Person – von der Registrierung bis zur Erteilung eines einmaligen Bescheids durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zusätzlich werden je abgelehntem Asylbewerber 670 Euro pauschal bezahlt.
Leistungsschwache kleine Länder erhalten zudem im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Bundesmittel, um die dort überdurchschnittlich hohen Kosten auszugleichen.
Außerdem erhalten die Länder für 2021 zunächst 200 Millionen Euro. Damit sollen die Länder den Personalbestand in den Gesundheitsämtern ausbauen und die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verbessern.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923481.pdf