Mehr Bürgerfreundlichkeit im Melderecht
Mit dem Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, werden Rechtsänderungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen vorgenommen. Gleichzeitig werden melderechtliche Prozesse vereinfacht, der länderübergreifende Datenabruf sowie die Datenqualität und -verfügbarkeit verbessert. Außerdem sollen Bürger*innen erstmals ihre Daten aus dem Melderegister abrufen und weiter nutzen können. Der automatisierte Datenabruf für Behörden wird optimiert: Datenkataloge werden vereinheitlicht und zwischen verschiedenen Arten des Abrufs differenziert. Ferner soll der Umgang mit Auskunftsersuchen zu schutzbedürftigen Personen aus den Melderegistern verbessert werden, ohne das Schutzniveau für diese abzusenken.
Mit dem Onlinezugangsgesetz wurde bereits 2017 beschlossen: Die öffentliche Verwaltung arbeitet bis spätestens Ende 2022 (auch) digital. Bürger*innen, aber auch Unternehmen sollen künftig schnell, effizient und nutzer*innenfreundlich auf Verwaltungsdienste und -portale zugreifen können.
Es ist nicht zeitgemäß, dass Bürger*innen für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, die der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind. Deswegen kommt mit dem Regierungsentwurf zum Registermodernisierungsgesetz, das in dieser Woche im Bundestag beraten wurde, die rechtliche Grundlage für ein modernes registerübergreifendes Identifikationsmanagement und ein sogenanntes „Datencockpit“. Unter strenger Beachtung des Datenschutzes wird damit die öffentliche Verwaltung in Zukunft effektiver zusammenarbeiten und den Prozess der Digitalisierung vorantreiben können. Ziel ist es, bürokratische Hürden für Bürger*innen abzubauen.
Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/227/1922774.pdf
und hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/242/1924226.pdf